Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB – Informationen

1 . ALLGEMEINES

WER SIND WIR: Wir sind eine reine Vermittlungsagentur, die sich neben dem Verkauf und Ferienvermietung auf Immobilienvermietungen spezialisiert hat – insbesondere auf Langzeitvermietung und Wintermietangebote.

OBJEKTE: Wir bieten Langzeit,- Winter,- und Saison sowie Ferienobjekte an sowie bezahlbare Kaufimmobilien.  Apartments, Wohnungen, Chalets am Meer, Dorf,- Stadthäuser,  gewerbliche Immobilien,  Hotel,- und Hostalzimmer, neu ausgebaute renovierte sowie noch ursprüngliche romantische Fincas und Casitas auf dem Lande, Fincas mit Ferienlizenzen, sanierungsbedürftige Immobilien sowie typische Dorf,- und Stadthäuser, Garagen / Hallen und Grundstücke zur Miete.

Region / Zone: Der gesamte Süden, Südosten und Osten der Insel ab Arenal, Bahia Grande, Cala Pi, Sa Rapita – entlang der Küste – bis nach Porto Colom, Porto Christo und in und um den größeren Städten / Dörfern wie Campos, Santanyi, Ses Salines, Alqueria Blanca, Felantix, Campos. Auch in der Inselmitte wie St. Juan, Lloret und St. Eugenia haben wir einige Objekte im Angebot. Die Erfüllung der Kundenwünsche und entsprechende qualitative und realistische Preis,- und leistungsbezogene Objektaufnahme stehen an erster Stelle.


2. EXPOSES / BESICHTIGUNGEN

Die besten Exposes und die schönsten Fotos und Videos können eine persönliche Besichtungsreise nicht ersetzen. Darum sollten Sie sich schon rechtzeitig um einen Termin für Ihre Besichtigung über unser Büro reservieren. Vor Ort stehen wir Ihnen fachkundig in deutsch,- englisch-spanischsprachig zur Seite, um die Besichtigungen, Beratung und Vertragsabwicklung zwischen beiden Parteien durchzuführen. Falls dies seitens des Interessenten nicht möglich sein sollte – schalten wir auch für Fernbesichtigungen Videokonferenzen mit dem Interessenten ein. Der Zeitraum zwischen Besichtigung und Anmietungszeitpunkt sollte nicht länger als 3 Monate betragen.


3. RESERVIERUNGEN / BUCHUNGEN / ANZAHLUNGEN / ÜBERWEISUNGEN

Langzeit-, Saison- und Wintersaisonvermietung:

Wir halten das Objekt 3 Tage reserviert. Ohne Anzahlung / Zahlung der ersten Miete/n – trotz Vertragsunterzeichnung kann das Objekt danach wieder vermittelt werden. Bei Nichtansässigkeit oder Abwesenheit einer Partei auf Mallorca, wird eine Reservierung/ Mietvertrag aufgesetzt, welcher vom Vermieter gegengezeichnet dem Mieter zugemailt wird. Ab diesem Zustellungsdatum sollte innerhalb 5 Tagen eine Gegenzeichnung und eine Anzahlung vom Mieter getätigt werden. (siehe Konditionen wie bei Ferienvermietung). Die Original – Mietvertragsunterzeichnung erfolgt bei der nächstmöglichem Zusammenkunft beider Parteien.

Ferienvermietungen:

Auf mündliche Reservierungen halten wir das Objekt 3 Tage frei. Reservierungen müssen schriftlich bei uns eingehen. Nach unserer Reservierungsbestätigung / Rechnungszusendung sollte eine Anzahlung innerhalb 5 Tagen i.H.v. 30 % in bar oder auf unser Konto eingegangen sein. Erst dann gilt die Reservierung als gebucht. Nach Eingang der Anzahlung erhalten Sie umgehend eine Bestätigung. Die Restzahlung von 70 % erfolgt spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt.

Verspätete oder Nichtzahlung gilt als Rücktritt und wir sind berechtigt das Objekt anderweitig zu vermieten. Bei kurzfristigen Buchungen ( unter 2 Wochen – ist der volle Preis innerhalb von 5 Tagen zu leisten ).

Bankverbindung: Banca March – Colonia St Jordi

IBAN ES 15 0061 0137 1801 3112 0112   –   SWIFT Code / BIC:  BMARES2M

Bei Auslandsüberweisungen auf ein spanisches Konto –  muss immer die IBAN und SWIFT Code Nummer angeben werden.


4. OBJEKTE

Übersteigt die in der Reservierung angegebene Personenzahl ( Überbelegung ) oder wird ständig und regelmäßig eine andere Person/en – anstatt der im Vertrag aufgeführten – vorgetroffen, so hat der Vermittler als auch der Eigentümer das Recht, die überzähligen oder nicht bekannten Personen abzuweisen oder einen Aufpreis zu verlangen.


5. STORNIERUNGEN / RÜCKERSTATTUNGEN

Rückerstattungskosten bei einer vorzeitigen Stornierung vor Reiseantritt / Vertragsbeginn:

Der Rücktrittswunsch muss schriftlich bei uns eingehen. Folgende %- Sätze der eingegangen Zahlung/Gesamtsumme werden zurückerstattet:

50 % bei 12 – 9 Wochen

30 % bei 8 – 7 Wochen

20 % bei 6 – 5 Wochen

15 % bei 4 – 3 Wochen

0 % unter 2 Wochen

An die Agentur bereits gezahlte Honorare und Dienstleistungen werden nicht zurückerstattet. (z.B. Nichteinzug, vorzeitiger Auszug, Krankheitm Berufswechesel usw..)


6. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE / REKLAMATIONEN

Die Daten und der Zustand der angeboten Objekte basieren auf Aussagen des Vermieters und durch uns Vorort selbst durchgeführte Besichtigungen. Somit können wir diese besser an die Kunden weitervermitteln. Evtl. grobe Mängel sind sofort innerhalb 24 Std. ab Reiseantritt,- Einzugsdatum dem Eigentümer zu melden.

Da wir lediglich als Vermittler zwischen beiden Parteien fungieren und seine Aufgaben in einer sorgfältigen Besichtigung, Reservierung und Vertragsgestaltung liegen – findet somit das Reiserecht bei evtl. Schadensersatzansprüchen hierbei keine Anwendung. Diese können direkt beim Eigentümer geltend gemacht werden. Auch durch höhere Gewalt angerichtete Schäden wird nur für die maximale restl. Zeit des Verbleibs gehaftet. Evtl. Reklamationen, die das Objekt betreffen, kann seitens des Eigentümers Abhilfe geschaffen werden. Sonstige Reklamationen von Baulärm, Hotelanimationen, Müllabfertigungen, natürliche oder tierische Störungen sind ausgeschlossen.


7. HAFTUNGSERKLÄRUNGEN / KAUTIONEN

Ferienobjekte: Bei einer Anmietung über 3 Wochen, Tierhaltung oder/und einer größeren Personanzahl ( ab 7 Personen ) kann seitens des Vermieters eine Haftungserklärung oder 1 Monatsmiete Kaution verlangt werden.

Bei Langzeit,- und Saisonvermietungen können ein bis drei Monatskautionen der Nettokaltmiete verlangt werden, welche spätestens bei Einzug und Schlüsselübergabe seitens des Mieters hinterlegt wird.

In beiden Fällen sollte der Mieter daran bedacht sein, das Inventar, sowie technische und Sanitäre Einrichtungen mit dem Eigentümer/ Vermittler gemeinsam zu überprüfen. Bei Verlassen des Objektes wird das Objekt / Inventar besichtigt, ob evtl. gröbere Schäden, Verluste, Zerstörungen (z.B. Glasbruch, Sengschäden, Entnahme von Wertgegenständen usw.) entstanden sind. Evtl. selbstverursachte oder entstandene Schäden sind während der Aufenthaltsdauer unverzüglich dem Eigentümer / Vermittler mitzuteilen. Wird alles so vorgefunden, wie bei Beginn der Anmietung- erhält der Mieter seine Kaution zurück und alle seinen Verflichtugen aus dem Vertrag erfüllt hat.


8. NEBENKOSTEN

Die in den Exposes aufgeführten und gekennzeichneten Nebenkosten beziehen sich grundsätzlich auf Wasser,- und Elektrizitätskosten.

Eventuelle weitere Kosten: städtische Müllentsorgung, Abwässergebühren, Grundsteuer, Kommunale Gemeindekosten (Anlagen), Gärtner,- und Poolarbeiten sowie Treppenhausreinigung. Sonstige individuelle Kosten anfallende Kosten wie: Heizkosten wie Holz, Gas- Butano und Gasoil, Internet sowie auf Wunsch persönliche Postaustragung (bei abgelegenen Fincas) oder Objektreinigung. Bei Ferienvermietungen können auch End,- sowie Zwischenreinigungskosten anfallen.


9. MIETVERTRÄGE / VERTRAGSRECHT

Da hiesige Mietrecht ist aktualisiert worden im Mai 2023 und gilt für die Langzeit,- Saison,- und Ferienverträge. Vertragsparteien sind Eigentümer und Mieter. Eine deutsche Vertragsübersetzung kann auf Wunsch aufgesetzt werden, wobei diese keine rechtliche Grundlage hat.

Langzeitverträge, gelten ab einer Vertragsdauer ab 12 Monaten bis zu 5 Jahren, langfristige  Saisonverträge liegen zwischen 8 – 11 Monaten und Wintersaisonverträge zwischen 2 – 7 Monaten. Als Ferienvermietungen gelten zeitlich unter 2 Monate.


10. PREISGESTALTUNG / SAISON / KATEGORIEN

Die Mietpreise richten sich nach Saison, Anmietungsdauer, Ausstattung, Lage, möblierten oder unmöblierten Objekten und der Personenzahl.

Langzeitverträge ab 12 Monate: Mietpreise generell das ganze Jahr über gleichbleibend.

Saisonmietverträge: Gelten ab 8 Monate bis 11 Monate und Preise können je nach Mietlaufzeit varieren.

Winterangebote: Ab 2 Monate  bis 5 – 7 Monaten nach Angebot und Absprache

Ferien -Tagespreise: Richten sich auch nach NS, HS und WS


11. TARIFE / GEBÜHREN / HONORARE

a ) Folgende Gebühren zzgl. 21 % MwSt werden bei einer Anmietung berechnet, welche sofort bei beidseitiger Vertragsunterzeichnung anfallen:

(Jeweiliger %-Satz des Mietzinses)

Langzeitverträge von 1 – 5 Jahren: 150 %

Kurzzeit – Saisonverträge oder Winterkurzeit:

ab 1 – 1.5 Monate: 20 %

ab 2 – 3 Monate: 40 %

ab 4 – 5 Monate: 60 %

ab 6 – 7 Monate: 70 %

ab 8 – 9 Monate: 80 %

ab 10 – 11 Monate:  100 %

Gewerbliche, agroturistische Objekte, Objekte mit Ferienlizenz oder 10 Jahresverträge: 200 %

Sanierungsbedürftige Objekte 5 – 10 Jahresverträge: 250 %

Evtl. Mietreduzierungen werden hierbei nicht berücksichtigt.

Es wird der volle angegebene Mietpreis welcher auf unserer Homepage aufgeführt wird – als Monatsmiete für die geltenden Tarife berechnet. Auch wenn sonstige NK im Mietzins inkludiert sind oder Mietreduzierungen vereinbart werden – gilt dieser angegebene Mietpreis.


12. DIENSTE ( siehe auch Serviceleistungen )

Folgende Dienstleistungen sind inklusive:

– Um,- Anmeldungen bei Strom und Wasserdienstleistern

– Gesonderter Objektgesuch durch Such-Maklerauftrag (besondere Objektwünsche)

– Allgemeine Hilfestellungen / Vertragsverlängerungen / Aufhebungen / Problembeseitigungen / Schlichtungen – nach Vertragsabschluss und/ oder während des Mietvertragsverhältnisses

– Vermittlung von Versicherungen ( Hausrat, Gebäude, Krankenvers. etc….)

– Vermittlung von Handwerkern für Renovierungs,- Um,- und Ausbauarbeiten am und im Haus

( Elektro, Sanitär- Heizung, Fenster, Schreiner,- Flies,- und Mauerarbeiten etc.)..

– Vermittlung von Haushaltshilfen, Gärtnern etc…


WEITERE GESONDERTE DIENSTE

Je nach Wunsch und Aufwand werden für die Inanspruchnahme folgender Dienste eine gesonderte Gebühr erhoben:

– Installationen von SAT Schüsseln und Internetanlagen 

– deutschsprachige Mietvertragsübersetzung

Wenn es sich um spanische Mietvertrage von Vermietern, Gestorias oder Anwälten handelt – dann wird dieser Vertrag von einem Übersetzungsbüro in Palma übersetzt und es wird eine Vorauszahlung erwartet ( gegen Kostenvorausangebot

 – Sonstigen Um,- und Anmeldungen bei Behörden

 

Stand: Mai 2023